Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird kein Strom „verkauft" — er wird zugeordnet. Spielen Sie hier durch, wie SOLVUR Ihren Solarstrom Intervall für Intervall den Wohneinheiten zurechnet. Vollkommen rechtssicher, vollkommen nachvollziehbar.
Smart Meter (iMSys) liefern alle 15 Minuten die exakte Erzeugung der Dachanlage.
Jede Wohneinheit hat einen eigenen Zähler — auch im 15-Min-Takt erfasst.
Reicht PV: jeder bekommt 100 % Solar. Reicht es nicht: Verteilung anteilig nach Verbrauchsschlüssel.
Geben Sie für ein einzelnes 15-Minuten-Intervall die PV-Erzeugung und den Verbrauch Ihrer Wohneinheiten ein. Sie sehen sofort, wie der Solarstrom verteilt wird – anteilig nach Verbrauch, Reststrom bleibt beim Lieferanten.
PV reicht nicht für alle – Solar wird anteilig nach Verbrauch verteilt. Rest = Netzbezug.
Das Solarpaket I (Mai 2024) schafft mit § 42b EnWG den Rechtsrahmen für die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung — ohne dass Sie Stromlieferant werden.
12 Wohneinheiten, 18 kWp PV-Anlage in Bayern, Juni 2025 — so sieht ein abgeschlossener Monat in der Allokation aus.
Nein. § 42b EnWG (Solarpaket I) schließt das ausdrücklich aus. Sie ordnen lediglich PV-Strom anteilig zu — der Reststrom bleibt beim externen Lieferanten des Mieters.
Nein. Der bestehende Stromvertrag bleibt — er deckt nur weniger kWh ab, weil ein Teil bereits aus der PV-Anlage gedeckt wird.
Wird in einer 15-Min-Viertelstunde mehr erzeugt als verbraucht, fließt der Rest ins öffentliche Netz und wird vom Netzbetreiber vergütet — diese Vergütung gehört dem Anlagenbetreiber.
15-Minuten-genau auf Basis von iMSys-Werten (§ 21 MsbG). Jeder Mieter bekommt nur den PV-Anteil zugerechnet, den er tatsächlich verbraucht hat — niemals mehr.
Der Betreiber legt den ct/kWh-Preis für Mieterstrom fest. Gesetzlich darf er den lokalen Grundversorger-Tarif um max. 10 % unterschreiten — SOLVUR prüft das automatisch.
Der Messstellenbetreiber (MSB) haftet für die Korrektheit der iMSys-Werte. SOLVUR verarbeitet ausschließlich die offiziellen Daten.