Transparenz-Check · § 42b EnWG

So funktioniert die anteilige Zuordnung.

Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird kein Strom „verkauft" — er wird zugeordnet. Spielen Sie hier durch, wie SOLVUR Ihren Solarstrom Intervall für Intervall den Wohneinheiten zurechnet. Vollkommen rechtssicher, vollkommen nachvollziehbar.

01

PV-Erzeugung messen

Smart Meter (iMSys) liefern alle 15 Minuten die exakte Erzeugung der Dachanlage.

02

Verbrauch pro Einheit

Jede Wohneinheit hat einen eigenen Zähler — auch im 15-Min-Takt erfasst.

03

Anteilige Zuordnung

Reicht PV: jeder bekommt 100 % Solar. Reicht es nicht: Verteilung anteilig nach Verbrauchsschlüssel.

Transparenz-Check

So rechnet § 42b EnWG. Live nachvollziehbar.

Geben Sie für ein einzelnes 15-Minuten-Intervall die PV-Erzeugung und den Verbrauch Ihrer Wohneinheiten ein. Sie sehen sofort, wie der Solarstrom verteilt wird – anteilig nach Verbrauch, Reststrom bleibt beim Lieferanten.

Szenario
PV-Mangel

PV reicht nicht für alle – Solar wird anteilig nach Verbrauch verteilt. Rest = Netzbezug.

Wohnung 1A89 % Solar
2.67 kWh Solar·0.33 kWh Netz0.75
Wohnung 1B89 % Solar
3.56 kWh Solar·0.44 kWh Netz1.00
Wohnung 2A89 % Solar
1.78 kWh Solar·0.22 kWh Netz0.50
Summe abrechenbar
8.00 kWh
= 2.24 € · Rest geht an Netzlieferant
Beispiel-Ergebnis

Drei Wohnungen, eine PV-Anlage, ein 15-Min-Intervall.

Szenario A — Überschuss

PV erzeugt 12 kWh, Verbrauch insgesamt 9 kWh

Wohnung 1A4 kWh Verbrauch4 kWh Solar (100 %)
Wohnung 1B3 kWh Verbrauch3 kWh Solar (100 %)
Wohnung 2A2 kWh Verbrauch2 kWh Solar (100 %)
3 kWh Überschuss werden ins Netz eingespeist und vom Netzbetreiber vergütet.
Szenario B — Mangel

PV erzeugt 6 kWh, Verbrauch insgesamt 9 kWh

Wohnung 1A4 kWh Verbrauch2.67 kWh Solar
Wohnung 1B3 kWh Verbrauch2.00 kWh Solar
Wohnung 2A2 kWh Verbrauch1.33 kWh Solar
3 kWh Restbedarf beziehen die Mieter über ihren bestehenden Stromlieferanten — SOLVUR rechnet ausschließlich den Solar-Anteil ab.
Rechtsgrundlage

§ 42b EnWG.
Wort für Wort umgesetzt.

Das Solarpaket I (Mai 2024) schafft mit § 42b EnWG den Rechtsrahmen für die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung — ohne dass Sie Stromlieferant werden.

Keine Lieferantenpflicht
Sie bleiben Anlagenbetreiber. Der Mieter behält seinen externen Stromvertrag für den Reststrom.
15-Min-Auflösung Pflicht
Die Zuordnung erfolgt zwingend in 15-Min-Intervallen mit iMSys-Werten (§ 21 MsbG).
Transparenzpflicht
Jede Rechnung weist Allokation, Zeitraum und Preis nachvollziehbar aus — SOLVUR liefert das standardmäßig.
Reststrom getrennt
Der Reststrombezug läuft weiter über den Lieferanten des Mieters — keine doppelte Abrechnung.
Beispielmonat

Ein realer Monat aus der SOLVUR-Plattform.

12 Wohneinheiten, 18 kWp PV-Anlage in Bayern, Juni 2025 — so sieht ein abgeschlossener Monat in der Allokation aus.

2.140 kWh
PV-Erzeugung Juni
1.612 kWh
im Haus verbraucht
528 kWh
Netzeinspeisung
75 %
Autarkiequote
Wohnung 1A · 2 Personen
Verbrauch182 kWhSolar-Anteil121 kWhReststrom61 kWhAutarkie66 %
Wohnung 2B · Familie
Verbrauch298 kWhSolar-Anteil224 kWhReststrom74 kWhAutarkie75 %
Wohnung 4C · Single
Verbrauch94 kWhSolar-Anteil82 kWhReststrom12 kWhAutarkie87 %
Häufige Fragen zum § 42b-Modell

Was Bewohner und Eigentümer wissen wollen.

Werde ich als Vermieter zum Stromlieferanten?

Nein. § 42b EnWG (Solarpaket I) schließt das ausdrücklich aus. Sie ordnen lediglich PV-Strom anteilig zu — der Reststrom bleibt beim externen Lieferanten des Mieters.

Muss der Mieter seinen Stromvertrag wechseln?

Nein. Der bestehende Stromvertrag bleibt — er deckt nur weniger kWh ab, weil ein Teil bereits aus der PV-Anlage gedeckt wird.

Was passiert mit überschüssigem Solarstrom?

Wird in einer 15-Min-Viertelstunde mehr erzeugt als verbraucht, fließt der Rest ins öffentliche Netz und wird vom Netzbetreiber vergütet — diese Vergütung gehört dem Anlagenbetreiber.

Wie genau ist die Zuordnung?

15-Minuten-genau auf Basis von iMSys-Werten (§ 21 MsbG). Jeder Mieter bekommt nur den PV-Anteil zugerechnet, den er tatsächlich verbraucht hat — niemals mehr.

Wie wird der Preis festgelegt?

Der Betreiber legt den ct/kWh-Preis für Mieterstrom fest. Gesetzlich darf er den lokalen Grundversorger-Tarif um max. 10 % unterschreiten — SOLVUR prüft das automatisch.

Wer haftet bei Messfehlern?

Der Messstellenbetreiber (MSB) haftet für die Korrektheit der iMSys-Werte. SOLVUR verarbeitet ausschließlich die offiziellen Daten.

Bereit, das in Ihrer Anlage live zu sehen?

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